Berücksichtigung des Feldes „eingereicht über“ in der Provisionsabrechnung (Version 17.1.5379)
Das Feld „eingereicht über“ im Vertrag wird nun in der Provisionsabrechnung folgendermaßen berücksichtigt:
Ist im Vertrag im Feld „eingereicht über“ ein Wert eingetragen, muss es eine passende Agentur-Provisions-Definition geben, in der das Feld „Abweichende VU“ entweder leer ist oder dem Wert aus dem Vertrag entspricht.
Ist das Feld „eingereicht über“ im Vertrag leer, so werden alle Provisions-Definitionen für die im Vertrag ausgewählte Gesellschaft berücksichtigt.
So kann man beispielsweise für Verträge einer Gesellschaft, die aber über unterschiedliche Pools eingereicht wurden, auch unterschiedliche Provisionsdefinitionen hinterlegen.
vielen Dank! Darauf habe ich schon lange gewartet!
Guten Morgen Herr Lüpcke,
danke für das Lob!
Freundliche Grüße aus der Eifel
Holger Burgard