Berücksichtigung des Feldes „eingereicht über“ in der Provisionsabrechnung (Version 17.1.5379)

Das Feld „eingereicht über“ im Vertrag wird nun in der Provisionsabrechnung folgendermaßen berücksichtigt:

Ist im Vertrag im Feld „eingereicht über“ ein Wert eingetragen, muss es eine passende Agentur-Provisions-Definition geben, in der das Feld „Abweichende VU“ entweder leer ist oder dem Wert aus dem Vertrag entspricht.
Ist das Feld „eingereicht über“ im Vertrag leer, so werden alle Provisions-Definitionen für die im Vertrag ausgewählte Gesellschaft berücksichtigt.

So kann man beispielsweise für Verträge einer Gesellschaft, die aber über unterschiedliche Pools eingereicht wurden, auch unterschiedliche Provisionsdefinitionen hinterlegen.

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