Anpassung der Formel zur Berechnung der motorbezogenen KFZ-Steuer für Österreich (Version 18.0.7571)

Ab dem 01.10.2020 ändert sich die Berechnung für die motorbezogene KFZ-Steuer in Österreich. Aus diesem Grund haben wir die Formel zur Berechnung des Feldes „mot. KFZ-Steuer“ in der KFZ-Maske überarbeitet und angepasst.

Führen Sie bitte ein Online-Update durch, damit die entsprechende Formel zur Berechnung angepasst wird.

Voraussetzung zur Berechnung der Steuer

Das KFZ, dass zur Berechnung der Steuer hergenommen werden soll, muss im Abschnitt „Fahrzeug 1“ eingetragen werden.

Ausnahmen bei Berechnung der Steuer

Wenn folgende Werte im Feld „Art des Fzg. 1“ ausgewählt werden, erfolgt KEINE Berechnung der Steuer:

  • „Omnibusse“
  • „LKW über 3,5t“
  • „Zugmaschinen“
  • „Anhänger“
  • „Wohnwagen“

Ebenso wird KEINE Steuer berechnet, wenn im Feld „Antriebsart 1“ folgender Wert ausgewählt wird:

  • „Elektro“

Ist die „Nutzlast“ kleiner als 75kg, das „Eigengewicht“ kleiner als 300kg und die „Bauartgeschwindigkeit“ kleiner als 30 km/h wird auch KEINE Steuer berechnet. Damit eine Steuer berechnet werden kann, muss mindestens eines der 3 Felder befüllt werden!

Weitere Hinweise zur Berechnung

Liegt das Datum im Feld „Erstm. Zulassung 1“ vor dem 01.10.2020 wird die Steuer auf die alte Weise berechnet.

Liegt das Datum danach, rechnet die Formel je nach Fahrzeugart folgendes:

  • Bei „PKW“, „Kombi“, „Wohnmobil“, „LKW bis 3,5t“, „Microcar“ und Quad“:
    (KW-65)*0,72€ + (CO2-115)*0,72€ (Die Verringerung um 65 bzw. 115 bei KW und CO2 wird ab 01.01.2021 jährlich um 1 bzw. 3 Punkte fallen.)
  • Bei „Krad“ und Moped“:
    (Hubraum-52)*0,014€ + (CO2-52)*0,2€
  • Bei allen anderen Typen:
    24-90 KW – 0,65 € pro KW
    90-110 KW – 0,70 € pro KW
    >110 KW – 0,79 € pro KW