Provisionsabrechnung: Keine Storno-Rückrechnung bei Stornogrund – Agentur- und/oder Geschäftstellenwechsel (Version 18.0.7550)
Wichtige Info für alle Anwender, die das Provisionsmodul einsetzen!
Bitte beachten Sie, dass bei stornierten Verträgen keine Storno-Rückrechnung gemacht wird, wenn der Storno-Grund „Agentur- und/oder Geschäftsstellen-Wechsel“ ist, da es sich hier um kein echtes Storno handelt, sondern der Vertrag übertragen wurde.
In diesem Fall muss auch keine Provision zurückgezahlt werden, da der Vertrag weiterhin besteht.