Neue Felder in der Stammdaten-Maske eingefügt: Änderungen wegen DSGVO (Version 18.0.6697)
In der Stammdaten-Maske vom aB-Agenta Hauptprogramm wurden drei neue Felder „Brief-Werbung erlaubt“, „E-Mail-Werbung erlaubt“ und „Telefon-Werbung erlaubt“ eingefügt.
Mittels dieser Felder können Sie kennzeichnen, ob Sie den Kunden per Brief, E-Mail oder Telefon in Sachen Werbung kontaktieren dürfen oder ob dieser widersprochen hat. Bitte beachten Sie, dass z. B. seitens der E-Mail-Werbung ein spezielles Double-Opt-In Verfahren notwendig ist. Dieses können Sie z. B. direkt auf Ihrer Internetseite einbinden. Für weitere Informationen, auch was die Briefwerbung betrifft, fragen Sie bitte Ihren EDV-Betreuer, Webmaster oder Datenschutz-Beauftragten.
Hinweis: Eine Zusammenfassung, was die weiteren datenschutzrechtlichen Anforderungen seitens der DSGVO, in Verbindung mit aB-Agenta betrifft, werden wir in Kürze veröffentlichen.
Liebe artbaseler,
warum muss eine Einwilligung für Briefwerbung eingeholt werden? Meines Wissens gibt es hier keine rechtlichen Einschränkungen. Ich hätte hier als Alternative die Telefonwerbung eingebaut!
Viele Grüße aus Berlin
Andreas Reddemann
Guten Morgen Herr Reddemann,
danke für den Hinweis. Nach unseren Recherchen kann auch einer Briefwerbung widersprochen werden. Unser Datenschutzbeauftragter ist noch in der weiteren Prüfung. Wir werden aber auch das Feld „Telefon-Werbung erlaubt“ hinzufügen.
Freundliche Grüße aus der Vulkaneifel nach Berlin
Holger Burgard
artBase! Software GmbH